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Das Landeshundegesetz NRW fordert als Voraussetzung für das Halten von Hunden,

die in § 3 Abs. 1 und 2 sowie in § 10 Abs. 1 benannt sind, einen Sachkundenachweis.

Sollen die Hunde auch vom Leinen- und Maulkorbzwang befreit werden,

ist zusätzlich ein Verhaltenstest erforderlich.

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Landeshundegesetz_NRW

Landeshundegesetz Durchführungsverordnung NRW


Sachkundenachweis

Sachkundenachweis mit Antworten


ADRK Zuchttauglichkeitsprüfung

IPO Prüfungsordnung

 

IPO Prüfungsordnung Änderungen 2012
 

Ergebnisse LGA 2011

 

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